Scheidungsanwältin Simone Graute

Scheidungsanwältin

Profitieren Sie von meiner 20-jährigen Erfahrung als Scheidungsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Familienrecht in Essen


Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht bin ich seit über 20 Jahren ausschließlich im Scheidungsrecht und Familienrecht tätig. Ich begleite Sie durch Ihre Scheidung. Sie profitieren von meiner Erfahrung und erhalten von mir alles Wissenswerte, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen. Gerade bei einer Scheidung ist es sinnvoll, rechtzeitig die Weichen zu stellen, um konfliktträchtige und damit teure Situationen möglichst zu vermeiden.

Ich richte mich nach Ihren Wünschen: Eine Beratung kann persönlich in unserer Kanzlei stattfinden oder auch per Videogespräch – wo immer Sie sich auch aufhalten. Die Kommunikation läuft unkompliziert per E-Mail oder auch per Post – wie immer Sie es wünschen.

Scheidung

Eine Scheidung kann einfach und schnell durchgeführt werden. Sie kann aber auch lang dauern und kompliziert werden. Das hängt vor allem von dem persönlichen Verhältnis der Noch-Ehepartner ab. Um so wichtiger ist eine sorgfältige Vorbereitung. Schon der Beginn des Trennungsjahres kann geschickt gesteuert werden – mit Folgen für den Trennungsunterhalt. Hier können Sie viel sparen oder viel verlieren, je nachdem.

Ich berate Sie zu allen fragen rund um die Scheidung, damit Sie Ihre Entscheidung sicher treffen können.

Geld sparen nur durch eine Scheidungsanwältin? Das müssen Sie sich gut überlegen. Jede Rechtsanwältin oder jeder Rechtsanwalt darf nach dem Berufsrecht nur einen Ehepartner vertreten – und wird auch nur diesen beraten und dessen Interessen wahren. Was zunächst nach Kostenersparnis aussieht, kann sich im Nachhinein als teurer Fehler herausstellen.

Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist zu empfehlen, wenn die gesetzlichen Regeln nicht zu Ihren persönlichen Verhältnissen passen – regelmäßig soll damit Sicherheit über die künftige finanzielle Situation geschaffen werden. Als Scheidungsanwältin weiß ich, was rechtlich sinnvoll und möglich ist. Optimiert werden könnten:

  • Der gesetzlich vorgeschriebene Güterstand der Zugewinngemeinschaft, in dem z.B. eine Gütertrennung vereinbart wird. Es können auch einzelne Vermögenswerte nur einem Ehepartner zugeordnet werden oder der Zugewinnausgleich wird vollständig ausgeschlossen.
  • Der Versorgungsausgleich kann modifiziert werden: Die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden anders verteilt -dürfen aber dabei nicht gegen gesetzliche Regeln verstoßen.
  • Der Unterhalt kann geregelt werden. Zulässige Regeln über den nachehelichen Unterhalt können vorteilhaft ausgenutzt werden.

Unterhalt

Durch den Unterhalt soll der finanziell schlechter gestellte Partner vom anderen Partner einen Ausgleich erhalten. In der Praxis kommt es darauf an, die finanzielle Situation genau zu prüfen und nachzurechnen, um nicht zu viel Unterhalt zahlen zu müssen. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Faktoren nach Rechtsprechung und Gesetz den Unterhalt beeinflussen können – nutzen Sie mein Wissen als Scheidungsanwältin.

  • Trennungsunterhalt: Nach der Trennung und vor der Scheidung kann einem Partner der Trennungsunterhalt zustehen und zwar nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Wie diese Verhältnisse waren, darüber wird häufig gestritten – und auch, ob der Trennungsunterhalt durch eine neue Beziehung wieder verloren gegangen ist.
  • Nachehelicher Unterhalt: Auch nach der Ehe kann ein Partner Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben; sei es, weil er während der Ehe wegen der Kindererziehung nicht berufstätig war oder danach nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Auch hier müssen die konkreten Umstände jedes einzelnen Falles sorgfältig geprüft werden, um nicht Geld zu verschenken.

Vermögen

Das in der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen muss bei der Scheidung für den Zugewinnausgleich ermittelt werden – wenn er nicht ausgeschlossen wurde. Dazu wird das Anfangs- und das Endvermögen für jeden der Ehepartner getrennt ermittelt und der Vermögenszuwachs ausgerechnet. Die Differenz wird dann hälftig geteilt und an den Partner mit dem geringeren Zuwachs gezahlt.

Es liegt auf der Hand, dass sich bei der Berechnung nicht nur Fehler einschleichen können – es wird gelegentlich getrickst, manchmal auch gelogen. Hier kann ich als erfahrene Scheidungsanwältin durch intensive Zusammenarbeit mit meinen Mandantinnen und Mandanten mancher Schummelei auf die Spur kommen und den wahren Wert des Zugewinns ermitteln.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung bietet es sich an, eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, in der sich die Ehepartner auf einen festgelegten Ausgleichsbetrag einigen. Regelmäßig bedeutet der Abschluss aber auch einen Verzicht auf Ansprüche, die nicht geregelt wurden. Eine vorherige Prüfung durch eine Fachanwältin für Familienrecht schützt vor einem ungewollten Verlust.

Beratung_Scheidungsanwaeltin

Beraten

Gestalten

Verhandlung_Scheidungsanwaeltin

Verhandeln

Scheidungsprozess_Scheidungsanwaeltin

Schützen

Kontakt zur Scheidungsanwältin

Was können wir für Sie tun

Während unserer Bürozeiten nimmt eine unserer Mitarbeiterinnen Ihren Anruf entgegen und verbindet Sie mit einem Anwalt, um Ihren Fall einzuschätzen. Wenn wir im Gespräch oder bei Gericht sind, rufen wir umgehend zurück. Mit dem Kontaktformular können Sie uns sogar außerhalb unserer Bürozeiten Ihren Fall schildern.