Elternunterhalt – Pflegekosten und Schenkung oder: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?

Mit steigender Lebenserwartung nimmt auch die Zahl der Pflegebedürftigen zu.

Leider reicht die Rente, das Vermögen und die Pflegeversicherung  meist nicht aus, um die Heimkosten zu zahlen. Dann geht ein Sozialträger in Vorlage und versucht, sich die Kosten von den Kindern zurückzuholen.

Der pflegebedürftige Elternteil hat oft in guten Zeiten seinen Kindern Vermögenswerte (größere Geldsummen oder Immobilien) verschenkt.

Die Sorge der Kinder ist groß, dass das Sozialamt diese Schenkungen zurückfordern kann. Weiterlesen

Pflegeheimkosten und Papierkrieg mit den Sozialämtern sind ärgerlich und unvermeidlich, aber….

…in der Regel nichts Existenzbedrohliches für die Kinder, obschon natürlich emotional und finanziell  belastend. Beim Elternunterhalt sorgen Freibeträge und Selbstbehalte (1.500 € bzw. 2700 € netto monatlich bei Verheirateten)  dafür, dass die Kinder nicht selber als Sozialfälle enden. Auch bestimmtes Schonvermögen darf nicht angetastet werden. Was allerdings Schonvermögen ist, ist beim Elternunterhalt nicht immer einfach einzuordnen. Weiterlesen