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Elternunterhalt – Pflegekosten und Schenkung oder: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?

Mit steigender Lebenserwartung nimmt auch die Zahl der Pflegebedürftigen zu.

Leider reicht die Rente, das Vermögen und die Pflegeversicherung  meist nicht aus, um die Heimkosten zu zahlen. Dann geht ein Sozialträger in Vorlage und versucht, sich die Kosten von den Kindern zurückzuholen.

Der pflegebedürftige Elternteil hat oft in guten Zeiten seinen Kindern Vermögenswerte (größere Geldsummen oder Immobilien) verschenkt.

Die Sorge der Kinder ist groß, dass das Sozialamt diese Schenkungen zurückfordern kann. Weiterlesen

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