Für Scheidungen sind spezialisierte Abteilungen der Amtsgerichte zuständig, die Familiengerichte. Es herrscht Anwaltspflicht (Scheidungskostenrechner), eine Scheidungsantrag kann daher nicht durch einen oder beide Ehepartner gestellt werden. Der Antragsgegner, also der andere Ehegatte, braucht keinen Anwalt, wenn er der Scheidung zustimmt.
Ein gemeinsamer Anwalt für beide Ehegatten?
Einen „gemeinsamen“ Anwalt gibt es bei einer Scheidung nicht; ein guter Rechtsanwalt vertritt immer nur die Interessen seines Mandanten und diese entsprechen nicht immer den Interessen des anderen Ehegatten. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist es tatsächlich so, dass sich die Parteien über alles einig sind. Zum Scheidungstermin kann der Partner ohne Anwalt gehen und der Scheidung zustimmen. Einen eigenen Antrag stellen kann er aber nicht.
Versorgungsausgleich
Im Rahmen der Scheidung wird der Versorgungsausgleich mit erledigt. Hierbei klärt das Gericht mit den Rententrägern die Rentenkonten und die während der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften, die auf den anderen Ehepartner übertragen werden müssen. Wenn die Rentenversicherungen die Auskünfte erteilt haben, erfolgt der Scheidungstermin.
Folgesachen Umgangsrecht und Unterhalt
Das Scheidungsverfahren selbst verläuft in der Regel sehr sachlich und emotionsfrei. Das Konfliktpotential liegt in den Folgesachen, wie beim Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder im Unterhaltsprozess. Die Beteiligten empfinden dies allerdings oft anders, wie unsere Erfahrung zeigt. Sie sind im Scheidungsverfahren nervöser und aufgewühlter als in den Folgesachenverfahren.
Dauer des Verfahrens
Ein Scheidungsverfahren dauert häufig zwischen sechs und acht Monaten. Dies liegt nicht etwa daran, dass die Scheidung rechtlich schwierig ist, sondern an dem mit der Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich (Ausgleich und Übertragung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften). Hierzu muss das Gericht für die Beteiligten bei den Rentenversicherungsträgern eine Auskunft über die bisherigen Zahlungen in die Rentenkasse einholen. Die Antwort lässt nicht selten drei bis vier Monate auf sich warten.