Scheidung

Die Scheidung – Allgemeine Informationen

Wann und wie ist eine Scheidung möglich ist, erklärt dieser Beitrag.

Der Scheidungsgrund

Es gibt nur einen Scheidungsgrund: Das Scheitern der Ehe.

Dies ist nach dem Gesetz dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, sog. Zerrüttungsprinzip. Es kommt nicht darauf an, ob ein Partner möglicherweise das Scheitern der Ehe verschuldet hat.

Die Lebensgemeinschaft der Eheleute ist mit der Trennung aufgehoben. Der Bundesgerichtshof versteht darunter die Einstellung sämtlicher Versorgungsleistungen für den anderen Partner, wie z. B. Waschen, Kochen oder Bügeln.

Meist erfolgt die Trennung durch den Auszug eines Partners. Ein Getrenntleben in der Ehewohnung ist zwar möglich, an den Nachweis werden aber hohe Anforderungen gestellt.

Scheidung nach mehr als dreijähriger Trennung

Der unkomplizierte Fall: Die Ehepartner leben länger als drei Jahre getrennt. Aufgrund dieser langen Trennungszeit wird vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Diese (gesetzliche) Vermutung kann nicht widerlegt werden.

Allerdings: Häufig ist nur die Scheidung unkompliziert. Streit entzündet sich oft um das Sorgerecht und Umgangsrecht, wenn Kinder vorhanden sind, über den Unterhalt oder über die in der Ehe erworbenen Vermögenswerte.

Einverständliche Scheidung nach einjähriger Trennung

Der häufigste Fall: Die Ehepartner leben länger als ein Jahr aber weniger als drei Jahre getrennt. Beide wollen aber die Scheidung (sog. einverständliche Scheidung). Anschliessende Auseinandersetzungen um Kinder oder Vermögen können ebenfalls problematisch werden. Das Gericht wird die Scheidung zügig aussprechen.

Streitige Scheidung nach einjähriger Trennung

Der schwierige Fall: Die Ehepartner leben länger als ein Jahr aber weniger als drei Jahre getrennt. Aber: Nur einer der Partner will die Scheidung. Der andere bestreitet das Scheitern. Das Gericht muss nun prüfen, ob das Trennungsjahr verstrichen und ob die Ehe damit gescheitert ist. Leben die Partner noch in einer gemeinsamen Wohnung, kann sich der Nachweis des Getrenntlebens als schwierig erweisen. Der Bundesgerichtshof hat für diesen Nachweis strenge Kriterien entwickelt. Auch ein gemeinsamer Urlaub kann das Trennungsjahr unterbrechen.

Scheidung nach Trennung von weniger als einem Jahr

Der seltene Fall: Das Zusammenleben wird aufgrund von schweren Verfehlungen eines Ehegatten unmöglich. Dies können z. B. ständige Gewalttätigkeiten sein. “Fremdgehen” allein begründet keine schwere Verfehlung.