<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Fachanwalt Familienrecht Essen</title>
	<atom:link href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de</link>
	<description>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute in Essen</description>
	<lastBuildDate>Thu, 03 May 2012 16:47:18 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
		<item>
		<title>Wann sind Onlinescheidungen sinnvoll?</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/327/wann-sind-onlinescheidungen-sinnvoll/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=wann-sind-onlinescheidungen-sinnvoll</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/327/wann-sind-onlinescheidungen-sinnvoll/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 May 2012 10:49:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Trennung und Scheidung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=327</guid>
		<description><![CDATA[Im häufiger hört und liest man von Onlinescheidungen &#8211; so auch in unserer Kanzlei. Was genau ist damit gemeint? Schickt man eine Mail, in der man mitteilt, dass die Ehe aufgelöst werden soll und schon ist man geschieden? Ganz so &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/327/wann-sind-onlinescheidungen-sinnvoll/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im häufiger hört und liest man von Onlinescheidungen &#8211; so auch in unserer Kanzlei.</p>
<p>Was genau ist damit gemeint? Schickt man eine Mail, in der man mitteilt, dass die Ehe aufgelöst werden soll und schon ist man geschieden? Ganz so einfach ist das nicht.<span id="more-327"></span></p>
<p>Zunächst gilt nach wie vor:</p>
<p>Eine Scheidung findet nur vor dem Familienrichter statt. Eine Scheidung im Internet gibt es selbstverständlich nicht, auch wenn manche Homepages dies suggerieren.</p>
<p>Onlinescheidung oder Scheidung im Web bedeutet nichts anderes, als dass der Mandant alle Informationen zur Scheidung dem Anwalt per Mail verschlüsselt zukommen lässt (Wann und wo geheiratet? Kinder? Seit wann getrennt? Wer ist ausgezogen? Kopie der Heiratsurkunde). Unsere Kanzlei zum Beispiel hat ein Onlineformular, auf dem alle diese wesentlichen Aspekte abgefragt werden.</p>
<p>Der Vorteil ist, dass bei Berufstätigen kein aufwändiger Termin vereinbart werden muss, da alles per Mail oder telefonisch erledigt werden kann.</p>
<p>Wenn das Trennungsjahr (nahezu) abgelaufen ist, wird beim zuständigen Familiengericht der Antrag auf Scheidung gestellt.</p>
<p>Irgendwann, wenn alle Auskünfte der Rententräger da sind zur Durchührung des mitzuregelnden Versorgungsausgleichs, kommt der Scheidungstermin. Hier müssen die Eheleute und der die Scheidung beantragende Rechtsanwalt teilnehmen.</p>
<p>Im Scheidungstermin fragt der Richter im wesentlichen lediglich, ob die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben und geschieden werden möchte. Weitere Details will er in der Regel nicht wissen. Der Scheidungstermin ist also nahezu immer unspektakulär.</p>
<p>Eine Onlinescheidung bietet sich besonders für die Fälle an, wo die Eheleute die  Folgesachen wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Umgang mit den Kindern weitgehend selbst und einvernehmlich geregelt haben. Sind diese Punkte streitig, ist ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unerläßlich, beispielsweise für Einigungsversuche mit der Gegenseite und Besprechungen von Unterlagen und Unterhaltsberechnungen.</p>
<p>Wenn diese Punkte aber geregelt sind und nur noch das Scheidungsverfahren auf den Weg gebracht werden muss, dann eignet sich die Onlinescheidung auf jeden Fall am besten.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/327/wann-sind-onlinescheidungen-sinnvoll/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Elternunterhalt &#8211; welche Ersparnisse bleiben mir? Anmerkungen zum Schonvermögen</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/317/elternunterhalt-welche-ersparnisse-bleiben-mir-anmerkungen-zum-schonvermoegen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=elternunterhalt-welche-ersparnisse-bleiben-mir-anmerkungen-zum-schonvermoegen</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/317/elternunterhalt-welche-ersparnisse-bleiben-mir-anmerkungen-zum-schonvermoegen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 12:45:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=317</guid>
		<description><![CDATA[Wenn ein Elternteil ins Heim kommt, werden oft die Kinder zur Kasse gebeten. Sie haben oft Angst, dass sie alles, was sie in den letzten Jahren mühsam erspart haben, für die Heimkosten zahlen müssen. Was bleibt den Kindern im Falle &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/317/elternunterhalt-welche-ersparnisse-bleiben-mir-anmerkungen-zum-schonvermoegen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ein Elternteil ins Heim kommt, werden oft die Kinder zur Kasse gebeten. Sie haben oft Angst, dass sie alles, was sie in den letzten Jahren mühsam erspart haben, für die Heimkosten zahlen müssen.</p>
<p>Was bleibt den Kindern im Falle der Heimunterbringung?<span id="more-317"></span></p>
<p>Dass die Pflegebedürftigen zunächst ihr eigenes Vermögen und ihre Rente einsetzen müssen, versteht sich von selbst.</p>
<p>Beim (monatlichen) Unterhalt gelten starre Freibeträge, der sogenannten Selbstbehalt. Dieser beträgt bei einem Alleinstehenden 1.500,&#8211; €, bei Verheirateten 2.700,&#8211; € (sogenannter Familienselbstbehalt).  Zuzüglich zu diesen Freibeträgen sind etwaige Kindesunterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen.</p>
<p>Selbstverständlich dürfen die Kinder auch einige Ersparnisse behalten:</p>
<p>Ein selbstbenutztes Eigenheim muss nicht verwertet werden. Die Nutzung kann aber im Rahmen der Unterhaltsberechnung als Wohnvorteil auftauchen (Stichwort ersparte Miete). Dieser Satz beträgt meist 450,&#8211; €. Der Wohnvorteil kann aber mit den Hausschulden (Zins) gegengerechnet werden.</p>
<p>Außerdem darf das Kind Vorsorge für das Alter treffen. Nach dem BGH steht ein Vermögensfreibetrag für die Alterssicherung in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens, das während des gesamten Erwerbslebens bis zum Renteneintritt erwirtschaftet wird. Es kommt also auf Ihren Standard an, wieviel Erspartes Sie haben dürfen. (Bei einem Bruttogehalt von 2.143,85 € und 35 Berufsjahren kann dies schon 100.000,&#8211; € unantastbares Sparvermögen ausmachen, so der BGH vom 30.8.2006, XII ZR 98/04).</p>
<p><strong>ACHTUNG: Einige Sozialhilfeträger erkennen neben einer selbst genutzten Immobilie für die sekundäre Altersvorsorge kein weiteres Schonvermögen an. Dies ist nicht richtig!!</strong></p>
<p>Wichtig ist es darzulegen, dass das Ersparte der Altersvorsorge dienen in Form von beispielsweise</p>
<ul>
<li>Wertpapiere</li>
<li>Kapitale Lebensversicherungen</li>
<li>Kapitalwerte betrieblicher Altersversorgungen</li>
<li>private Rentenversicherungen</li>
<li>(fremdgenutzte) Immobilien</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/317/elternunterhalt-welche-ersparnisse-bleiben-mir-anmerkungen-zum-schonvermoegen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Scheidung &#8211; schmutzige Scheidungstricks oder gütliche Einigung?</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/309/scheidung-schmutzige-scheidungstricks-oder-guetliche-einigung/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=scheidung-schmutzige-scheidungstricks-oder-guetliche-einigung</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/309/scheidung-schmutzige-scheidungstricks-oder-guetliche-einigung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 14:33:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Trennung und Scheidung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=309</guid>
		<description><![CDATA[In letzter Zeit findet man immer häufiger in Zeitungen oder Zeitschriften wie &#8220;Bild&#8221; oder &#8220;Focus&#8221; Artikel, in denen es darum geht, wie man in der Trennung oder im Scheidungsverfahren den Expartner so fertig wie möglich macht, um so viel wie &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/309/scheidung-schmutzige-scheidungstricks-oder-guetliche-einigung/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In letzter Zeit findet man immer häufiger in Zeitungen oder Zeitschriften wie &#8220;Bild&#8221; oder &#8220;Focus&#8221; Artikel, in denen es darum geht, wie man in der Trennung oder im Scheidungsverfahren den Expartner so fertig wie möglich macht, um so viel wie möglich &#8220;abzusahnen&#8221;.</p>
<p>Zum Teill sind dort sehr fragwürdige vermeintliche Tipps genannt, die oft zulasten der Kinder gehen.</p>
<p>Hier einige Tricks bzw. Tipps, die sich bwährt haben und solche, die Sie auf jeden Fall vergessen sollten.<span id="more-309"></span></p>
<p><strong>EMPFEHLENSWERT</strong></p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">1. Nicht ohne Auskunft und Unterlagen gehen</span></strong><br />
Häufig geht ein Ehegatte unmittelbar nach einem Streit aus der Wohnung. Er nimmt nur ein paar Sachen mit und kriecht zunächst bei Verwandten oder Freunden unter, bevor er eine eigene Wohnung anmietet und dann den Rest seiner Sachen und Unterhalt holt.</p>
<p>So verständlich diese Reaktion nach einem schlimmen Streit sein mag &#8211; häufig erschwert diese Reaktion nachher Unterhaltsberechnungen und Vermögensauseinandersetzungen.</p>
<p>Jeder Familienrechtlicher hatte schon Mandanten in seiner Besprechung sitzen (meist Frauen), die gerne wüssten, wieviel Unterhalt und Vermögen ihnen zusteht. Leider haben sie keine Abrechnungen des Partners dabei und wissen auch nicht, wie hoch dessen monatliche Nettoeinkommen ist oder wie hoch die Guthaben in den Sparbüchern und Fonds sind. So muss dann erst umständlich schriftlich um Auskunft gebeten werden, damit man Informationen zum Gehalt erhält. Bei Selbständigen ist die Tendenz zum Mauern noch viel ausgeprägter.</p>
<p><em><span style="text-decoration: underline;">Deshalb: Gehen Sie nicht ohne Kopien!!</span></em> Auch wenn man selbstverständlich einen Anspruch auf Auskunft hat, verzögert sich alles ungemein, wenn man erst umständlich alles vom anderen anfordern muss. Kopieren Sie die letzten zwölf Gehaltsabrechnungen (oder wenigstens die letzte Dezemberabrechnung, in der alle Beträge des Jahres aufaddiert sind), den letzten Steuerbescheid sowie die Versicherungsübersichten über Ihre Vermögensstände oder Darlehensverträge. Denken Sie auch an das Familienstammbuch. So kann Ihr Anwalt sofort zumindest vorläufig Unterhalt geltend machen, statt erst umständlich zur Auskunft aufzufordern.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>2.  Beginn des Trennungsjahres klären:</strong></span></p>
<p>Die meisten wissen, dass man ein Jahr getrennt leben muss, bevor man geschieden werden kann.</p>
<p>Viele wissen aber nicht, wann genau das Trennungsjahr zu laufen beginnt. Dies ist dann ein Problem, wenn einem an einer schnellen Scheidung gelegen ist und der andere lieber verheiratet bleiben möchte.</p>
<ul>
<li><strong>TIPP: Häufig ist es der Mann, der schnell aus der Trennungszeit herausmöchte, also geschieden werden möchte, weil der Ehegattenunterhalt nur für die Zeit <span style="text-decoration: underline;">nach</span> der Scheidung befristet oder der Höhe nach begrenzt werden kann. Fakt ist, dass sich häufig Frauen schneller trennen, aber Männer schneller die Scheidung einreichen.</strong></li>
</ul>
<p>Oft trennen sich die Eheleute zunächst in der eigenen Wohnung durch getrennte Schlafzimmer, obwohl Wäschewaschen und Einkaufen/ Kochen / Essen gemeinsam erfolgt. Das reicht aber nicht aus!! Die sogenannte Trennung von Tisch und Bett ist durchaus wörtlich zu nehmen.</p>
<p>Alle (!) ehelichen Versorgungsleistungen müssen eingestellt werden. also</p>
<ul>
<li>kein Waschen/Bügeln</li>
<li>kein Einkaufen</li>
<li>kein Kochen / gemeinsame Mahlzeiten</li>
<li>nicht wie ein Paar auftreten (außer Kindesbelange wie Elternabende etc.)</li>
</ul>
<p>Die Frau, der oft nicht an einer schnellen Scheidung, sondern eher an einer langen Trennnungszeit gelegen ist, wird sich später darauf bei Scheidung berufen, dass das Trennungsjahr erst viel später abläuft. Der Antragsteller muss den Ablauf des Trennungsjahres aber beweisen.</p>
<p>Also: Lassen Sie sich nicht auf ein gemeinsames Haushalten ein, wenn Sie wollen, dass das Trennungsjahr schnell abläuft. Fixieren Sie die Trennung/Auszug schriftlich, z.B. mail an den Partner oder durch ein Anwaltsschreiben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>NICHT EMPFEHLENSWERT</strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>1) Wohnung und Konto einfach leerräumen:</strong></span></p>
<p>Einmal davon abgesehen, dass man sich strafbar macht, wenn man fremdes Eigentum einfach stiehlt (jawohl, auch in einer Ehe gehört nicht automatisch alles beiden gemeinsam), kommen garantiert Rückforderungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche seitens der Gegenseite , die bei Gericht auch meist glatt durchgehen.</p>
<p>Man hat meist nichts gewonnen, hat aber auf jeden Fall alle Türen für eine weitere Kommunikation zugeschlagen. Bedenken Sie, meist sind Sie nicht nur ein Ehepaar, sondern auch Eltern. Das heißt Sie sind noch über Jahre kommunikativ miteinander verbunden. Aber auch wenn keine Kinder vorhanden sind, schon es auf jeden Fall beider Nerven, wenn man sich über Hausrat, Kontostand und sonstiges Vermögen einigt.</p>
<p>Wie einigungsbereit wären Sie, wenn Sie Kontoauszüge sähen und das Konto ist im Minus durch Plünderungen des Partners? Eben!</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>2) Alles zum Wohle der Kinder?</strong></span></p>
<p>Immer wieder disziplinert ein Elterteil seinen Expartner über die Kinder. Meist geschieht dies unbewußt: Kein Elternteil sagt sich:&#8221;Ich schädige die Kinder, um meinen Mann / meine Frau zu ärgen&#8221;. Unbewußt kommt es aber zu Manipulationen, sei es dass</p>
<ul>
<li>die Frau denkt, sie bekomme zu wenig Unterhalt</li>
<li>mag vermeintlich die neue Partnerin/der neue Partner nicht</li>
<li>einer will die Kinder für sich allein</li>
<li>der Partner macht in der Erziehung alles falsch (Vorwurf gleichermaßen von Müttern und Vätern!)</li>
<li>Rache, dass der andere schneller über die Trennung hinweg ist.</li>
</ul>
<p>Die Folge kann sein:</p>
<ul>
<li>die Mutter gibt die Kinder nicht heraus und schiebt Krankheiten vor</li>
<li>der Vater hält sich nicht an Vereinbarungen, weil er sich nicht den Umgang vorschreiben lassen will</li>
<li>Beide sprechen schlecht bei den Kindern über den jeweils anderen Elternteil</li>
<li>Den Kindern bleibt nicht anderes übrig, als sich zu solidarisieren, im Zweifel mit dem Elternteil, bei dem es lebt. Häufig erzählt es aber jedem Elternteil, was es hören will. Was hat das Kind auch sonst für Möglichkeiten?!</li>
</ul>
<p>Lassen Sie die Fronten nicht so stark verhärten. Letztlich ärgern und schädigen Sie nicht Ihren Expartner, sondern vielmehr die Kinder. Der manipulative Elterteil bekommt meist irgendwann die volle Breitseite der Pubertät zu spüren.</p>
<p><em><span style="text-decoration: underline;">Die &#8220;goldenen Regeln&#8221;  für den Umgang</span></em></p>
<ul>
<li>Klären Sie den Umgang jedenfalls am Anfang detailliert (wer holt wann welches Kind wo ab? Welche Sachen benötigt es? Wann kommt es zurück? Termine , Geburtstage, sonstige Treffen mit Klassenkameraden , Lernen für Arbeiten auch am Wochenende? Änderungen rechtzeitig (!) mitteilen)</li>
<li>Reden Sie NIE schlecht beim Kind über den anderen Elternteil.</li>
<li>Lassen Sie den Vater auch den Umgang gestalten, wie er will. Es ist klar, dass die Situation anders ist, wenn das Kind alle 14 Tage beim Vater ist. Ein McDonalds &#8211; Besuch ist sicher kein Beinbruch</li>
<li>Seien Sie kein reiner &#8220;Kirmespapa&#8221;.  Es geht nicht, dass die Mutter nur erzieht und der Vater nur verwöhnt. Auch beim Umgang gibt es nicht nur Rechte , sondern auch Pflichten.</li>
</ul>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>3) der gemeinsame Anwalt</strong></span>:</p>
<p>Man kann es nicht deutlich genug sagen &#8211; es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Siehe hierzu meinen Artikel : <a title="Der Mythos des “gemeinsamen Anwalts”" href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/27/der-mythos-des-gemeinsamen-anwalts/">Mythos gemeinsamer Anwalt</a></p>
<p>Immer wieder passiert es, dass ein Partner (häufig der Mann) sagt, dass sein Anwalt schon alles regeln werde, auch im Sinne des anderen. Dies spare Kosten, Zeit und Nerven. Viel später merkt der andere dann, dass er übervorteilt wurde.</p>
<p>Da ein Anwalt immer ein Parteivertreter ist, kann er naturgemäß nicht beiden Interessen gerecht werden.</p>
<p>Bei einer Scheidung, bei der nichts sonst geregelt werden muss (kein Unterhalt, Zugewinn, Kindschaftssachen&#8230;) kann es sein, dass der Antragsteller einen Anwalt beauftragt und der andere (ohne Anwalt) der Scheidung zustimmt. Dies ist der einzige Fall, wo es einen statt zwei Anwälte gibt, allerdings ist auch dies kein gemeinsamer Anwalt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/309/scheidung-schmutzige-scheidungstricks-oder-guetliche-einigung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Elternunterhalt – Pflegekosten und Schenkung oder: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/303/elternunterhalt-pflegekosten-und-schenkung-oder-geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=elternunterhalt-pflegekosten-und-schenkung-oder-geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/303/elternunterhalt-pflegekosten-und-schenkung-oder-geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 13:02:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=303</guid>
		<description><![CDATA[Mit steigender Lebenserwartung nimmt auch die Zahl der Pflegebedürftigen zu. Leider reicht die Rente, das Vermögen und die Pflegeversicherung  meist nicht aus, um die Heimkosten zu zahlen. Dann geht ein Sozialträger in Vorlage und versucht, sich die Kosten von den &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/303/elternunterhalt-pflegekosten-und-schenkung-oder-geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit steigender Lebenserwartung nimmt auch die Zahl der Pflegebedürftigen zu.</p>
<p>Leider reicht die Rente, das Vermögen und die Pflegeversicherung  meist nicht aus, um die Heimkosten zu zahlen. Dann geht ein Sozialträger in Vorlage und versucht, sich die Kosten von den Kindern zurückzuholen.</p>
<p>Der pflegebedürftige Elternteil hat oft in guten Zeiten seinen Kindern Vermögenswerte (größere Geldsummen oder Immobilien) verschenkt.</p>
<p>Die Sorge der Kinder ist groß, dass das Sozialamt diese Schenkungen zurückfordern kann.<span id="more-303"></span></p>
<p>Es gibt (vereinfacht) folgende Varianten:</p>
<ol>
<li><strong>Die Schenkung ist länger als 10 Jahre her:</strong></li>
</ol>
<p>Die Schenkung kann nicht mehr zurückgefordert werden. Manchmal hat das Kind aber ein Haus bekommen unter der Voraussetzung, dass die Eltern ein Wohnrecht haben. Da der Pflegebedürftige das Wohnrecht aber nicht mehr ausüben kann, rechnet der Sozialträger so, als habe das Kind weitere Einkünfte in Höhe der ortüblichen Miete. Dies ist unzulässig. Die Rechtsprechung sagt eindeutig, dass allenfalls ersparte Aufwendungen dem Einkommen der Kinder hinzugerechnet werden können.</p>
<p><strong>Also:</strong> Welche Kosten fallen konkret dadurch weg, dass die Mutter ins Heim gekommen ist? Hier zählen zum Beispiel Heizung und sonstige Nebenkosten, Instandhaltungskosten und ggf. Heimpflegekosten.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass der Sozialträger die ortübliche Miete für die ehemals vom Elternteil genutzte Wohnung in Ansatz bringt. Legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein und lassen Sie sich eingehend beraten.</p>
<p><strong>            2.   Die Schenkung ist noch nicht 10 Jahre her:</strong></p>
<p>Das Geschenk kann gemäß § 528 I BGB zurückgefordert werden, wenn der Schenker (also der Pflegebedürftige) verarmt ist.</p>
<p>Zunächst muss also alles eingesetzt werden, bevor das Geschenk zurückgefordert wird.<br />
Es muss aber nicht das ganze Geschenk zurückgegeben werden, sondern es reicht die Zahlung der monatlichen ungedeckten Heimkosten, maximal so lange, bis der Wert des Geschenkes erschöpft ist.</p>
<p>Der Sozialträger kann das Geschenk aber nicht zurückfordern, wenn</p>
<ul>
<li>der Beschenkte bei Rückgabe des Geschenkwertes außerstande ist, seinen standesgemäßen Unterhalt und den seiner Familie zu erfüllen. Nach Abzug aller Lasten müssen als 1.500,&#8211; € (bzw. 2.700,&#8211; € bei Familien) übrigbleiben.</li>
</ul>
<ul>
<li>das Geschenk ein selbstgenutztes Eigenheim ist. Der Wert dieses Objektes bleibt außer Betracht. Allerdings kann ein Wohnvorteil wegen des mietfreien Wohnens angerechnet werden.</li>
</ul>
<p><strong>             3.         Zeitpunkt für Rückforderung der Schenkung</strong>:</p>
<p>Es kommt ausnahmsweise nicht auf die Überleitungsanzeige (=Schreiben, in dem der Sozialträger die ungedeckten Heimkosten dem Grunde nach beim Kind geltend macht und zur Auskunft der Einkommensverhältnisse auffordert) des Sozialträgers an, sonder auf den Zeitpunkt, zu dem die Bedürftigkeit eintritt:</p>
<p><strong>Beispiel</strong>:                 Schenkung :                       1.3.1999<br />
Pflegebedürftigkeit :            5.8.2008<br />
Sozialhilfebescheid:           1.5.2009</p>
<p>Obwohl der Bescheid außerhalb der 10 &#8211; Jahresfrist (sogenannte Revokationsfrist) liegt, kann die Schenkung unter Umständen zurückgefordert werden, da die Bedürftig vor Ablauf der 10 Jahre entstanden ist.</p>
<p><strong>               4.       Unfair</strong>:<br />
Manchmal hat ein Kind (10 Jahre vor dem Pflegefall)  den Betrieb, den Hof, das Haus bekommen. Die Geschwister haben eine geringe Abfindung bekommen oder gehen leer aus. Dies kann auch sinnvoll sein, damit z.B. der Betrieb fortgeführt werden kann. Der Sozialhilfeträger wendet sich aber an alle Kinder wegen der Heimkosten. Er berücksichtigt nicht, dass ein Kind bereits Vermögen vom Pflegebedürftigen erhalten hat. Verdient das beschenkte Kind weniger als die anderen, müssen die Geschwister zahlen.  Dies ist ungerecht, aber im Nachhinein nicht zu ändern.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Gestalten Sie den Übergabevertrag so, dass auch die nicht beschenkten Kinder geschützt werden. Bedenken Sie also bei der Schenkung die Möglichkeit der Pflegebedürftigkeit</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/303/elternunterhalt-pflegekosten-und-schenkung-oder-geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Pflegeheimkosten und Papierkrieg mit den Sozialämtern  sind ärgerlich und unvermeidlich, aber….</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/175/pflegeheimkosten-und-papierkrieg-mit-den-sozialaemtern-sind-aergerlich-und-unvermeidlich-aber/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=pflegeheimkosten-und-papierkrieg-mit-den-sozialaemtern-sind-aergerlich-und-unvermeidlich-aber</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/175/pflegeheimkosten-und-papierkrieg-mit-den-sozialaemtern-sind-aergerlich-und-unvermeidlich-aber/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 11:52:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Elternunterhalt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=175</guid>
		<description><![CDATA[…in der Regel nichts Existenzbedrohliches für die Kinder, obschon natürlich emotional und finanziell  belastend. Beim Elternunterhalt sorgen Freibeträge und Selbstbehalte (1.500 € bzw. 2700 € netto monatlich bei Verheirateten)  dafür, dass die Kinder nicht selber als Sozialfälle enden. Auch bestimmtes &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/175/pflegeheimkosten-und-papierkrieg-mit-den-sozialaemtern-sind-aergerlich-und-unvermeidlich-aber/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>…in der Regel nichts Existenzbedrohliches für die Kinder, obschon natürlich emotional und finanziell  belastend. Beim Elternunterhalt sorgen Freibeträge und Selbstbehalte (1.500 € bzw. 2700 € netto monatlich bei Verheirateten)  dafür, dass die Kinder nicht selber als Sozialfälle enden. Auch bestimmtes Schonvermögen darf nicht angetastet werden. Was allerdings Schonvermögen ist, ist beim Elternunterhalt nicht immer einfach einzuordnen.<span id="more-175"></span></p>
<p>Das Wichtigste vorab: Der Pflegebedürftige muss sein gesamtes laufendes Einkommen (Rente, Mieteinnahmen…) sowie sein gesamtes Vermögen für die Pflegekosten einsetzen. Hierbei darf er allenfalls eine kleine Rücklage für die Beerdigung (meist Sterbeversicherung) behalten.</p>
<p>Erst wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, werden die Kinder angeschrieben.</p>
<p>Schnell tauchen dann Existenzsorgen auf. Folgende Ratschläge helfen, gelassen die Problematik anzugehen:</p>
<ul>
<li>Ruhe bewahren! Bereits wenn die Heimunterbringung droht (aber noch nicht eingetreten ist), lassen sich Vermögenswerte  und Einkommensverhältnisse überprüfen und gegebenenfalls regulieren.</li>
<li>Ein selbstgenutztes Eigenheim der Kinder muss weder verkauft noch belastet werden.</li>
<li>Es ist mittlerweile Standard und in den meisten Richtlinien der Oberlandesgerichte enthalten, dass 5 % des Bruttolohns als zusätzliche Altersvorsorge eingesetzt werden darf.</li>
<li>Bei sonstigen Ersparnissen gibt es üblicherweise keine Pauschale. Es wird geschaut, ob die Ersparnisse einer der jeweiligen Familiensituation angemessene (Alters-)vorsorge dienen. Hierzu gehören zum Beispiel :</li>
</ul>
<p>Rücklagen für Ersatzanschaffung (altes Auto) oder nötige Reparaturen<br />
Ansparungen für Kinderausbildung<br />
im Rentenversicherungsverlauf sind Lücken, die das Kind mit<br />
Sparguthaben kompensieren will</p>
<ul>
<li>Beim Elternunterhalt muss das Kind seinen angemessenen Lebensstandard nicht aufgeben.</li>
<li>Sozialträger haben unterschiedliche Richtlinien, welche Posten vom Einkommen abzugsfähig sind und welche Schonvermögen darstellen. Ob die Richter dies im Zweifel auch so sehen, ist allerdings eine ganz andere Frage! Aus diesem Grund empfiehlt sich frühzeige Beratung.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/175/pflegeheimkosten-und-papierkrieg-mit-den-sozialaemtern-sind-aergerlich-und-unvermeidlich-aber/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Neuer Partner: Wann fällt der Unterhalt weg?</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/8/neuer-partner-wann-faellt-der-unterhalt-weg/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=neuer-partner-wann-faellt-der-unterhalt-weg</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/8/neuer-partner-wann-faellt-der-unterhalt-weg/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 07 Oct 2011 08:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=8</guid>
		<description><![CDATA[Es gibt immer mehr Patchworkfamilien. Es haben sich also immer mehr schon während der Trennung oder nach der Scheidung einem neuen Partner zugewandt. Der Unterhalt zahlende Mann möchte natürlich keinen Unterhalt mehr zahlen,  wenn seine Exfrau mit einem neuen Partner &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/8/neuer-partner-wann-faellt-der-unterhalt-weg/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt immer mehr Patchworkfamilien. Es haben sich also immer mehr schon während der Trennung oder nach der Scheidung einem neuen Partner zugewandt. Der Unterhalt zahlende Mann möchte natürlich keinen Unterhalt mehr zahlen,  wenn seine Exfrau mit einem neuen Partner zusammen ist. Doch wann darf er den Unterhalt einbehalten? Im Gesetz, genauer im <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1579.html" target="_blank">§ 1579 Nr. 2 BGB</a>, heißt es dazu, dass der Unterhalt verwirkt ist, wenn der  der andere in einer <strong>verfestigten Lebensgemeinschaft</strong> ist. Aber wann ist dies der Fall? Bis vor einigen Jahren ist die Rechtsprechung fast einheitlich von einem zwei- bis dreijährigen Zusammenleben mit dem neuen Partner ausgegangen. Diese starre Grenze wird seit der Unterhaltsreform 2008 so nicht mehr eingehalten.<img title="Weiterlesen..." src="http://www.traphan.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /></p>
<p>Der Begriff &#8220;verfestigte Lebensgemeinschaft&#8221; ist erst 2008 ins Gesetz aufgenommen worden. Unklar ist, was genau mit einer solchen Gemeinschaft gemeint ist. Klar ist, dass eine verfestigte Lebensgemeinschaft nicht nur bei einem langen Zusammenwohnen vorliegt.</p>
<p>In den letzten Jahren haben sich in der Rechtsprechung einige Kriterien heruasgebildet, die für eine verfestigte Lebensgemeinschaft sprechen:</p>
<ul>
<li>über einen längeren (oft reicht ein Jahr) Zeitraum gemeinsam geführter Haushalt</li>
<li>Erscheiungsbild in der Öffentlichkeit</li>
<li>größere gemeinsame Investitionen (z.B. Immobilien)</li>
<li>Dauer der Verbindung</li>
<li>gemeinsames Wirtschaften (nicht nur von Kleinigkeiten)</li>
</ul>
<p>Das Erscheinungsbild des neuen Paares in der Öffentlichkeit war früher eher nebensächlich, nimmt aber in der Rechtsprechung einen immer höheren Stellenwert ein:</p>
<ul>
<li>Wie verbringt das Paar die Freizeit?</li>
<li>Treten sie auf Familienfeiern (egal welche Seite!) gemeinsam als Paar auf?</li>
<li>Wie werden die Feiertage (Weihnachten, Ostern, Kommunion / Konfirmation  der Kinder) erlebt?</li>
<li>Testament bei dem Paar (Beweis ist schwierig!)</li>
<li>Füreinander Einstehen bei Krankheiten.</li>
<li>ausschließlich gemeinsame Urlaube</li>
</ul>
<p>Lebt das Paar nicht zusammen, müssen obige Kriterien über einen längeren Zeitraum vorliegen, damit eine verfestigte Lebensgemeinschaft angenommen werden kann. Für den zahlungsunwilligen Exmann heißt dies allerdings, dass der die Checkliste beweisen muss, da er darlegen muss, dass seine Exfrau in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Dies ist oft schwierig, weil er oft auf die Aussagen der Verwandten angewiesen ist, was zusätzlich für Konfliktpotential sorgt.</p>
<p>Die Rechtsprechung ist zwar nicht mehr so streng wie früher bei der Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft, aber dennoch sehr uneinheitlich. In der Praxis gibt es fast nur Einzelfallentscheidungen und noch kein richtiges Muster, welches man auf eine Vielzahl von Fällen anwenden kann.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/8/neuer-partner-wann-faellt-der-unterhalt-weg/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schulden bei Scheidung: Haftet der Ehepartner?</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/10/schulden-bei-scheidung-haftet-der-ehepartner/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=schulden-bei-scheidung-haftet-der-ehepartner</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/10/schulden-bei-scheidung-haftet-der-ehepartner/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 27 Jul 2011 08:41:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zugewinnausgleich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=10</guid>
		<description><![CDATA[Wir wollen uns scheiden lassen. Ich muss jetzt für seine /ihre Schulden haften. Richtig oder falsch? Falsch !!! Die Angst, für die Verbindlichkeiten des (Ex-) Partners zu haften, ist der weitverbreitetste Irrtum. Richtig ist: Jeder haftet nur für die Verbindlichkeiten, &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/10/schulden-bei-scheidung-haftet-der-ehepartner/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir wollen uns scheiden lassen. Ich muss jetzt für seine /ihre Schulden haften. Richtig oder falsch?<img title="Weiterlesen..." src="http://www.traphan.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /><strong></strong></p>
<p><strong>Falsch !!!</strong></p>
<p>Die Angst, für die Verbindlichkeiten des (Ex-) Partners zu haften, ist der weitverbreitetste Irrtum.<span id="more-10"></span></p>
<p>Richtig ist: Jeder haftet nur für die Verbindlichkeiten, die er selbst eingegangen ist. Es ist also egal, ob mein Mann/meine Frau viele Schulden bei der Bank, beim Autohaus, bei Kaufhäusern usw. hat. Nur er/sie muss für die Rückzahlung gerade stehen.</p>
<p>Etwas anderes ist es, wenn man selbst die Darlehensverträge mit unterschrieben hat. Dann haftet man auch mit für die Rückzahlung, auch wenn der Partner ein höheres Einkommen hat.</p>
<p>Jedenfalls kann sich der Kreditgeber nur an den halten, der im Kreditvertrag als Darlehensnehmer aufgeführt ist.</p>
<p>Allerdings kann es sich auf den Unterhalt auswirken, wenn der Partner viele (ehebedingte) Schulden hat. Durch die Rückzahlung der Raten verringert sich das leistungsfähige Einkommen zur Berechnung des Unterhalts.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/10/schulden-bei-scheidung-haftet-der-ehepartner/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Unterhalt für das Kind auch in den Ferien?</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/13/unterhalt-fuer-das-kind-auch-in-den-ferien/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=unterhalt-fuer-das-kind-auch-in-den-ferien</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/13/unterhalt-fuer-das-kind-auch-in-den-ferien/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2011 08:46:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=13</guid>
		<description><![CDATA[Unterhalt fürs Kind auch an den Besuchswochenenden und in den Ferien? Richtig oder falsch? Richtig !!! Väter meinen häufig, dass sie den Kindesunterhalt (zur Hälfte) kürzen können, wenn das Kind zwei Wochen mit ihm Urlaub macht. Auch zahlen manche nicht &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/13/unterhalt-fuer-das-kind-auch-in-den-ferien/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unterhalt fürs Kind auch an den Besuchswochenenden und in den Ferien? Richtig oder falsch?<img title="Weiterlesen..." src="http://www.traphan.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /><strong></strong></p>
<p><strong>Richtig !!!</strong></p>
<p>Väter meinen häufig, dass sie den Kindesunterhalt (zur Hälfte) kürzen können, wenn das Kind zwei Wochen mit ihm Urlaub macht. Auch zahlen manche nicht den vollen Satz, weil sich der Nachwuchs zwei oder mehr Wochenenden pro Monat bei Papa aufhält.</p>
<p>Dies ist ein Irrtum. Diese Umgangszeiten fallen nicht ins Gewicht, weil alle laufenden Kosten bei der Mutter wie Miete, Versicherungen, Vereinsbeiträge, Kleidung, Nebenkosten, Kosten für Betreuung, Instrument, Sport etc. weiterlaufen. Genau aus diesem Grund rechnet die Düsseldorfer Tabelle mit Pauschalen und nicht mit den tatsächlich anfallenden Kosten.</p>
<p>&#8220;Ersparte Aufwendungen&#8221; wie Essen an den Besuchswochenenden oder einmal pro Jahr ein Urlaub können deshalb keine Berücksichtigung finden.</p>
<p>Etwas anderes gilt höchstens bei dem sogenannten Wechselmodell: Hierbei hält sich das Kind bei der Mutter dauerhaft genau gleich viel auf wie beim Vater. Dieser Ansatz ist aber in der Praxis recht selten und auch nicht praktikabel, weil hier ein Höchstmaß an Kommunikation und Abstimmungsfähigkeit bei den Eltern gefragt ist.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/13/unterhalt-fuer-das-kind-auch-in-den-ferien/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Hochzeit: Alles gehört uns zur Hälfte?</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/15/hochzeit-alles-gehoert-uns-zur-haelfte/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=hochzeit-alles-gehoert-uns-zur-haelfte</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/15/hochzeit-alles-gehoert-uns-zur-haelfte/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 07 Jul 2011 08:48:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zugewinnausgleich]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=15</guid>
		<description><![CDATA[Nach der Hochzeit gehört alles uns beiden zur Hälfte. Richtig oder falsch? Falsch !!! Jeder behält weiterhin sein eigenes Vermögen nach der Heirat. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich also nichts. Falls nichts ehevertraglich vereinbart wurde, besteht der gesetztliche Güterstand der &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/15/hochzeit-alles-gehoert-uns-zur-haelfte/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Hochzeit gehört alles uns beiden zur Hälfte.<br />
Richtig oder falsch?<img title="Weiterlesen..." src="http://www.traphan.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /><strong></strong></p>
<p><strong>Falsch !!!</strong></p>
<p>Jeder behält weiterhin sein eigenes <strong>Vermögen nach der Heirat</strong>. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich also nichts.</p>
<p>Falls nichts ehevertraglich vereinbart wurde, besteht der gesetztliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, der jeder sein Vermögen (und auch seine Schulden!) behält.</p>
<p>Im Falle einer Scheidung ist aber derjenige, der mehr in der Ehezeit erwirtschaftet hat, verpflichtet, dem anderen die Hälfte des Überschusses abzugeben. Dies nennt man den Zugewinnausgleich. Dieser Anspruch richtet sich nur auf Geld &#8211; man kann also nicht die Immobilie oder einen bestimmten Vermögensgegenstand vom Partner verlangen.</p>
<p>Wenn beispielsweise der Mann zur Zeit der Trennung/Scheidung genauso viel Vermögen hat wie zur Zeit der Hochzeit, muss er nichts abgeben. Keineswegs gehört dann der Frau die Hälfte seines Vermögens, wie aber irrtümlich oft angenommen wird.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/15/hochzeit-alles-gehoert-uns-zur-haelfte/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schwiegerkinder haften niemals für den Heimaufenthalt der Schwiegereltern – oder doch?</title>
		<link>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/17/schwiegerkinder-haften-niemals-fuer-den-heimaufenthalt-der-schwiegereltern-oder-doch/?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=schwiegerkinder-haften-niemals-fuer-den-heimaufenthalt-der-schwiegereltern-oder-doch</link>
		<comments>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/17/schwiegerkinder-haften-niemals-fuer-den-heimaufenthalt-der-schwiegereltern-oder-doch/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 08:49:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwältin für Familienrecht Simone Graute</dc:creator>
				<category><![CDATA[Unterhalt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/?p=17</guid>
		<description><![CDATA[Mein Vater muss ins Heim!  Mit steigender Lebenserwartung ist die Zahl solcher Fälle in den letzten Jahren stark angestiegen, so dass sich die Kinder immer häufiger mit der Frage auseinandersetzen müssen, was auf sie zukommt – häufig in einer Lebensphase, &#8230; <a href="http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/17/schwiegerkinder-haften-niemals-fuer-den-heimaufenthalt-der-schwiegereltern-oder-doch/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mein Vater muss ins Heim!  Mit steigender Lebenserwartung ist die Zahl solcher Fälle in den letzten Jahren stark angestiegen, so dass sich die Kinder immer häufiger mit der Frage auseinandersetzen müssen, was auf sie zukommt – häufig in einer Lebensphase, in der die eigenen Kinder noch in Ausbildung sind und das Eigenheim noch nicht abgezahlt ist<img title="Weiterlesen..." src="http://www.traphan.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" />Wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen, ist es zunächst für alle Beteiligten eine emotionale Belastung.</p>
<p>Spätestens wenn das Einkommen des pflegebedürftigen Elternteils nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken, kommen für die Kinder auch finanzielle Sorgen hinzu: Der in Vorleistung tretende Sozialträger schreibt die Kinder an, inwieweit sie die vorgeschossenen Heimkosten erstatten müssen.</p>
<p>Nur die Kinder? Was ist aber mit den Schwiegerkindern? Was ist, wenn Frau Müller in Teilzeit 800,&#8211; € pro Monat verdient, ihre Mutter ins Pflegeheim kommt und Herr Müller 7.000,&#8211; € netto im Monat nach Hause bringt?</p>
<p>Früher hieß es immer eindeutig, gut verdienende Schwiegerkinder hätten nichts zu befürchten, weil sie nicht für die Eltern des Ehepartners haften.</p>
<p>Richtig ist, dass vermögende und gut verdienende Schwiegerkinder zwar nicht vom Sozialträger direkt in Anspruch genommen werden können. Allerdings hat die Rechtsprechung die Schwiegerkindhaftung durch die HIntertür eingeführt, da im konkreten Fall Frau Müllers Anspruch gegen ihren Mann auf Familienunterhalt Berücksichtigung finden wird.</p>
<p>Ähnlich wie bei einer Trennung / Scheidung wird ausgerechnet, welchen Anteil das Einkommen des Kindes am Familieneinkommen hat und welche Ersparnisse sich dadurch ergeben, dass der Partner deutlich mehr verdient. Diese Quote (Anteil am Gesamtfamilienunterhalt) wird dann vom Sozialträger zugrunde gelegt.</p>
<p>Auch bei Schwiegerkindern lohnt es sich also durchaus, genau zu schauen, welche Posten im &#8220;Ernstfall&#8221; noch vom Nettolohn abgezogen werden können (Fahrtkosten, private oder zusätzliche Krankenvorsorge, private Altersvorsorge bis zu 4 % des Bruttoeinkommens abziehbar&#8230;)</p>
<p>Je geringer das Familieneinkommen ist, desto weniger kann der Sozialträger verlangen.</p>
<p>Sinnvoll ist es, sich beraten zu lassen, wenn absehbar ist, dass der Heimfall demnächst droht. Hat der Sozialträger erst einmal zur Auskunft über das Einkommen aufgefordert, sind viele Gestaltungsmöglichkeiten verwehrt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.fachanwalt-familienrecht-essen.de/17/schwiegerkinder-haften-niemals-fuer-den-heimaufenthalt-der-schwiegereltern-oder-doch/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

