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Unterhalt für das Kind auch in den Ferien?

Unterhalt fürs Kind auch an den Besuchswochenenden und in den Ferien? Richtig oder falsch?

Richtig !!!

Väter meinen häufig, dass sie den Kindesunterhalt (zur Hälfte) kürzen können, wenn das Kind zwei Wochen mit ihm Urlaub macht. Auch zahlen manche nicht den vollen Satz, weil sich der Nachwuchs zwei oder mehr Wochenenden pro Monat bei Papa aufhält.

Dies ist ein Irrtum. Diese Umgangszeiten fallen nicht ins Gewicht, weil alle laufenden Kosten bei der Mutter wie Miete, Versicherungen, Vereinsbeiträge, Kleidung, Nebenkosten, Kosten für Betreuung, Instrument, Sport etc. weiterlaufen. Genau aus diesem Grund rechnet die Düsseldorfer Tabelle mit Pauschalen und nicht mit den tatsächlich anfallenden Kosten.

“Ersparte Aufwendungen” wie Essen an den Besuchswochenenden oder einmal pro Jahr ein Urlaub können deshalb keine Berücksichtigung finden.

Etwas anderes gilt höchstens bei dem sogenannten Wechselmodell: Hierbei hält sich das Kind bei der Mutter dauerhaft genau gleich viel auf wie beim Vater. Dieser Ansatz ist aber in der Praxis recht selten und auch nicht praktikabel, weil hier ein Höchstmaß an Kommunikation und Abstimmungsfähigkeit bei den Eltern gefragt ist.

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