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Hochzeit: Alles gehört uns zur Hälfte?

Nach der Hochzeit gehört alles uns beiden zur Hälfte.
Richtig oder falsch?

Falsch !!!

Jeder behält weiterhin sein eigenes Vermögen nach der Heirat. An den Eigentumsverhältnissen ändert sich also nichts.

Falls nichts ehevertraglich vereinbart wurde, besteht der gesetztliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, der jeder sein Vermögen (und auch seine Schulden!) behält.

Im Falle einer Scheidung ist aber derjenige, der mehr in der Ehezeit erwirtschaftet hat, verpflichtet, dem anderen die Hälfte des Überschusses abzugeben. Dies nennt man den Zugewinnausgleich. Dieser Anspruch richtet sich nur auf Geld – man kann also nicht die Immobilie oder einen bestimmten Vermögensgegenstand vom Partner verlangen.

Wenn beispielsweise der Mann zur Zeit der Trennung/Scheidung genauso viel Vermögen hat wie zur Zeit der Hochzeit, muss er nichts abgeben. Keineswegs gehört dann der Frau die Hälfte seines Vermögens, wie aber irrtümlich oft angenommen wird.

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