Search
Search Menu

Schwiegerkinder haften niemals für den Heimaufenthalt der Schwiegereltern – oder doch?

Mein Vater muss ins Heim!  Mit steigender Lebenserwartung ist die Zahl solcher Fälle in den letzten Jahren stark angestiegen, so dass sich die Kinder immer häufiger mit der Frage auseinandersetzen müssen, was auf sie zukommt – häufig in einer Lebensphase, in der die eigenen Kinder noch in Ausbildung sind und das Eigenheim noch nicht abgezahlt istWenn die Eltern ins Pflegeheim kommen, ist es zunächst für alle Beteiligten eine emotionale Belastung.

Spätestens wenn das Einkommen des pflegebedürftigen Elternteils nicht ausreicht, um die Heimkosten zu decken, kommen für die Kinder auch finanzielle Sorgen hinzu: Der in Vorleistung tretende Sozialträger schreibt die Kinder an, inwieweit sie die vorgeschossenen Heimkosten erstatten müssen.

Nur die Kinder? Was ist aber mit den Schwiegerkindern? Was ist, wenn Frau Müller in Teilzeit 800,– € pro Monat verdient, ihre Mutter ins Pflegeheim kommt und Herr Müller 7.000,– € netto im Monat nach Hause bringt?

Früher hieß es immer eindeutig, gut verdienende Schwiegerkinder hätten nichts zu befürchten, weil sie nicht für die Eltern des Ehepartners haften.

Richtig ist, dass vermögende und gut verdienende Schwiegerkinder zwar nicht vom Sozialträger direkt in Anspruch genommen werden können. Allerdings hat die Rechtsprechung die Schwiegerkindhaftung durch die HIntertür eingeführt, da im konkreten Fall Frau Müllers Anspruch gegen ihren Mann auf Familienunterhalt Berücksichtigung finden wird.

Ähnlich wie bei einer Trennung / Scheidung wird ausgerechnet, welchen Anteil das Einkommen des Kindes am Familieneinkommen hat und welche Ersparnisse sich dadurch ergeben, dass der Partner deutlich mehr verdient. Diese Quote (Anteil am Gesamtfamilienunterhalt) wird dann vom Sozialträger zugrunde gelegt.

Auch bei Schwiegerkindern lohnt es sich also durchaus, genau zu schauen, welche Posten im “Ernstfall” noch vom Nettolohn abgezogen werden können (Fahrtkosten, private oder zusätzliche Krankenvorsorge, private Altersvorsorge bis zu 4 % des Bruttoeinkommens abziehbar…)

Je geringer das Familieneinkommen ist, desto weniger kann der Sozialträger verlangen.

Sinnvoll ist es, sich beraten zu lassen, wenn absehbar ist, dass der Heimfall demnächst droht. Hat der Sozialträger erst einmal zur Auskunft über das Einkommen aufgefordert, sind viele Gestaltungsmöglichkeiten verwehrt.

7 Comments Write a comment

Leave a Comment

Required fields are marked *.