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Elternunterhalt – welche Ersparnisse bleiben mir? Anmerkungen zum Schonvermögen

Wenn ein Elternteil ins Heim kommt, werden oft die Kinder zur Kasse gebeten. Sie haben oft Angst, dass sie alles, was sie in den letzten Jahren mühsam erspart haben, für die Heimkosten zahlen müssen.

Was bleibt den Kindern im Falle der Heimunterbringung?

Dass die Pflegebedürftigen zunächst ihr eigenes Vermögen und ihre Rente einsetzen müssen, versteht sich von selbst.

Beim (monatlichen) Unterhalt gelten starre Freibeträge, der sogenannten Selbstbehalt. Dieser beträgt bei einem Alleinstehenden 1.600,– €, bei Verheirateten 2.880,– € (sogenannter Familienselbstbehalt).  Zuzüglich zu diesen Freibeträgen sind etwaige Kindesunterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle abzuziehen.

Selbstverständlich dürfen die Kinder auch einige Ersparnisse behalten:

Ein selbstbenutztes Eigenheim muss nicht verwertet werden. Die Nutzung kann aber im Rahmen der Unterhaltsberechnung als Wohnvorteil auftauchen (Stichwort ersparte Miete). Dieser Satz beträgt meist 450,– € , bei Verheirateten 800,– €. Der Wohnvorteil kann aber mit den Hausschulden (Zins) gegengerechnet werden.

Außerdem darf das Kind Vorsorge für das Alter treffen. Nach dem BGH steht ein Vermögensfreibetrag für die Alterssicherung in Höhe von 5 % des Bruttoeinkommens, das während des gesamten Erwerbslebens bis zum Renteneintritt erwirtschaftet wird. Es kommt also auf Ihren Standard an, wieviel Erspartes Sie haben dürfen. (Bei einem Bruttogehalt von 2.143,85 € und 35 Berufsjahren kann dies schon 100.000,– € unantastbares Sparvermögen ausmachen, so der BGH vom 30.8.2006, XII ZR 98/04).

ACHTUNG: Einige Sozialhilfeträger erkennen neben einer selbst genutzten Immobilie für die sekundäre Altersvorsorge kein weiteres Schonvermögen an. Dies ist nicht richtig!!

Wichtig ist es darzulegen, dass das Ersparte der Altersvorsorge dienen in Form von beispielsweise

  • Wertpapiere
  • Kapitale Lebensversicherungen
  • Kapitalwerte betrieblicher Altersversorgungen
  • private Rentenversicherungen
  • (fremdgenutzte) Immobilien

 

 

 

 

 

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