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Wann sind Onlinescheidungen sinnvoll?

Im häufiger hört und liest man von Onlinescheidungen – so auch in unserer Kanzlei.

Was genau ist damit gemeint? Schickt man eine Mail, in der man mitteilt, dass die Ehe aufgelöst werden soll und schon ist man geschieden? Ganz so einfach ist das nicht.

Zunächst gilt nach wie vor:

Eine Scheidung findet nur vor dem Familienrichter statt. Eine Scheidung im Internet gibt es selbstverständlich nicht, auch wenn manche Homepages dies suggerieren.

Onlinescheidung oder Scheidung im Web bedeutet nichts anderes, als dass der Mandant alle Informationen zur Scheidung dem Anwalt per Mail verschlüsselt zukommen lässt (Wann und wo geheiratet? Kinder? Seit wann getrennt? Wer ist ausgezogen? Kopie der Heiratsurkunde). Unsere Kanzlei zum Beispiel hat ein Onlineformular, auf dem alle diese wesentlichen Aspekte abgefragt werden.

Der Vorteil ist, dass bei Berufstätigen kein aufwändiger Termin vereinbart werden muss, da alles per Mail oder telefonisch erledigt werden kann.

Wenn das Trennungsjahr (nahezu) abgelaufen ist, wird beim zuständigen Familiengericht der Antrag auf Scheidung gestellt.

Irgendwann, wenn alle Auskünfte der Rententräger da sind zur Durchührung des mitzuregelnden Versorgungsausgleichs, kommt der Scheidungstermin. Hier müssen die Eheleute und der die Scheidung beantragende Rechtsanwalt teilnehmen.

Im Scheidungstermin fragt der Richter im wesentlichen lediglich, ob die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben und geschieden werden möchte. Weitere Details will er in der Regel nicht wissen. Der Scheidungstermin ist also nahezu immer unspektakulär.

Eine Onlinescheidung bietet sich besonders für die Fälle an, wo die Eheleute die  Folgesachen wie Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Umgang mit den Kindern weitgehend selbst und einvernehmlich geregelt haben. Sind diese Punkte streitig, ist ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unerläßlich, beispielsweise für Einigungsversuche mit der Gegenseite und Besprechungen von Unterlagen und Unterhaltsberechnungen.

Wenn diese Punkte aber geregelt sind und nur noch das Scheidungsverfahren auf den Weg gebracht werden muss, dann eignet sich die Onlinescheidung auf jeden Fall am besten.

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