Wenn ein Elternteil ins Pflegeheim kommt, tritt zur emotionalen Belastung noch die Sorge, dass das Kind für die (ungedeckten) Heimkosten aufkommen muss. Bekanntlich geht der Sozialträger mit den Heimkosten in Vorlage, wenn der Elternteil seine Rechnungen auch mit Hilfe der Pflegeversicherung nicht selbst bezahlen kann. Die Kinder werden dann von dem Sozialträger angeschrieben, ob die verauslagten Gelder im Wege des Elternunterhalts zurückgeholt werden kann. In Zukunft soll stärker überprüft werden, ob die Kinder zahlen können.
Im Jahr 2012 hat die Stadt Essen 59 Mio € für Pflegekosten aufwenden müssen. Eingeholt von Angehörigen wurden lediglich ca 580.000,– €.
Oft kam wohl, nachdem die Kinder Auskunft über Gehalt und Vermögen erteilt haben, keine Reaktion mehr von den Behörden (Stichpunkt: Verwirkung von Unterhalt nach einem Jahr). Die Kinder des Pflegebedürftigen halten natürlich auch “stille”, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Die Stadt Essen hat deswegen eine Art Revision eingerichtet, wonach die Mitarbeiter angewiesen sein sollen, stärker zu überprüfen, ob Unterhaltsansprüche bestehen, die an die Sozialträger zurückgezahlt werden müssen.
Hierzu stand in der WAZ am 24.6.2013 ein interessanter Artikel. Die Rechnungsprüfer der chronisch pleiten Stadt sind alarmiert angesichts der 4.000 Fälle, die Hilfe zur Pflege oder Pflegewohngeld erhalten. Kinder von Pflegebedürftigen dürften also in Zukunft stärker überprüft hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Es lohnt sich also noch mehr, frühzeitig -am Besten vor der Heimunterbringung- Rat zu holen und gegebenenfalls manche finanzielle Fragen zu gestalten.
Ein kleiner Fehler hat sich allerdings in dem sehr interesanten Artikel der WAZ eingeschlichen: Der Freibetrag für ledige Kinder beträgt nicht 1.500,– €, sondern seit Januar 2013 1.600,– €