Die Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt wird zum Januar 2015 angepasst. Für den OLG-Bezirk Hamm (Essen gehört dazu!) wird sich ab Januar die Tabelle genauso ändern.
Was hat sich geändert?
Die Zahlbeträge für den Kindesunterhalt bleiben gleich. Aber den Vätern muss jetzt mehr übrig bleiben vom eigenen Einkommen (sogenannter Selbstbehalt). Diese Selbstbehaltssätze wurden in jeder Einkommensstufe um 80 € erhöht.
Die bereits aktualisierte Düsseldorfer Tabelle 2015 können Sie bei uns einsehen.