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Neue Düsseldorfer Tabelle 2022 zum Kindesunterhalt – etwas höhere Zahlbeträge und fünf weitere Einkommensgruppen für Gutverdienende

Zum 01.01.2022 gibt es zur Ermittlung des Kindesunterhaltes die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Zahlbeträge haben sich um wenige Euros erhöht, die Selbstbehalte (Bedarfskontrollbeträge) sind gleich geblieben.  Neu ist in der Tabelle 2022, dass fünf weitere Einkommensgruppen aufgenommen wurden. Ging die Tabelle bisher bis zu einem Netto von 5.500 € (Gruppe 10), so geht sie jetzt bis 11.000 € (15. Gruppe). Es erscheint verständlich, bei sehr hohem Einkommen auch die Unterhaltsbeträge anzupassen.

Details zu den Zahlbeträgen erfahren Sie entweder auf unserer Seite zum Kindesunterhalt oder auf der Seite des OLG Düsseldorf zum Kindesunterhalt.

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