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Elternunterhalt – Pflegekosten und Schenkung oder: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?

Mit steigender Lebenserwartung nimmt auch die Zahl der Pflegebedürftigen zu. Leider reicht die Rente, das Vermögen und die Pflegeversicherung  meist nicht aus, um die Heimkosten zu zahlen. Dann geht ein Sozialträger in Vorlage und versucht, sich die Kosten von den Kindern zurückzuholen. Der pflegebedürftige Elternteil hat …

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Elternunterhalt auch für “Rabeneltern” sowie bei jahrelanger Kontaktlosigkeit – BGH vom 12.2.14; XII ZB 607/12

Eltern dürfen den Kontakt zu ihren erwachsenen Kindern abbrechen, ohne dass sie im Falle der Pflegebedürftigkeit den Anspruch auf Unterhalt gegen die Kinder verlieren. In der Presse als “Hammerurteil” bezeichnet (so bei Bild.de). Leider überrascht mich die Entscheidung gar nicht:

Pflegeheimkosten und Papierkrieg mit den Sozialämtern sind ärgerlich und unvermeidlich, aber….

…in der Regel nichts Existenzbedrohliches für die Kinder, obschon natürlich emotional und finanziell  belastend. Beim Elternunterhalt sorgen Freibeträge und Selbstbehalte (1.500 € bzw. 2700 € netto monatlich bei Verheirateten)  dafür, dass die Kinder nicht selber als Sozialfälle enden. Auch bestimmtes Schonvermögen darf nicht angetastet werden. Was …

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