Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar
Diese Aussage ist an sich nicht neu. Bisher wurden aber nur die reinen Kosten für die Scheidungskosten anerkannt, nicht aber die Kosten für die Angelegenheiten, die im Scheidungsverbund mitgeregelt wurden. Dies sind zum Beispiel Unterhaltsverfahren und Zugewinnausgleichsverfahren, also die Vermögensauseinandersetzung.