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Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ehevertrag

Eheverträge können zu jeder Zeit geschlossen werden, also vor der Heirat, während der Ehe oder zur Zeit der Trennung. Eine einfache schriftliche Vereinbarung der Ehepartner reicht allerdings nicht aus. Eheverträge müssen von einem Notar beurkundet werden.

In einem Ehevertrag können geregelt werden

  • der eheliche Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
  • Versorgungsausgleich (Ausschluss oder Beschränkung)
  • Unterhalt für Ehegatten und Kinder
  • Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder

Scheidungsfolgenvereinbarung

Eheverträge zur Zeit der Trennung nennt man auch Scheidungsfolgenvereinbarungen. In der Praxis werden dann offene Punkte der Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich), Kindesunterhalt, Regelungen zum Ehegattenunterhalt (Höhe und Befristung) sowie Versorgungsausgleich geschlossen.

Der große Vorteil hierbei ist, dass nicht alles streitig vor dem Richter geklärt werden muss. Die emotionale Belastung ist dann geringer.