Sorgerecht
Eltern haben grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind. Daran ändert sich auch nach der Scheidung nichts, es bleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. Allerdings: Der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, ist dazu berechtigt, die Angelegenheiten des täglichen Lebens ohne Zustimmung des anderen Elternteils allein zu regeln, z.B.
- ein Klassenausflug
- Hobbys
- Sportaktivitäten
- übliche ärztliche Behandlungen (z.B. der regelmäßige Zahnarztbesuch, Kinderarzt)
- ein Umzug innerhalb einer kurzen Entfernung
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, z.B.
- ein Schulwechsel
- die Entscheidung über eine risikoreiche Operation
bedürfen jedoch des Einvernehmens beider Elternteile.
Das alleinige Sorgerecht eines Elternteils für das Kind kann bei Gericht beantragt werden. Kompliziert wird es, wenn ein Elternteil die Alleinsorge beantragt und der andere widerspricht. Das Gericht wird die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht allein am Wohl des Kindes ausrichten. Es berücksichtigt dabei
- den Willen und die Neigungen des Kindes, bei einem bestimmten Elternteil zu leben
- die Bindung an die jeweiligen Elternteile
- das sogenannte Kontinuitäts- und Förderungsprinzip (Erziehungseignung): Bei welchem Elternteil kann das Kindesinteresse an seiner persönlichen Entwicklung am besten und kontinuierlich gefördert werden.
Dme Gericht muss nachvollziehbar geschildert und vor allem bewiesen werden können, dass der andere Elternteil sorgerechtsunfähig ist. An dieser Hürde scheitern die meisten Verfahren.
Umgangsrecht
Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Ebenso hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Ideal ist es, wenn die Eltern hier eine einvernehmliche Regelung finden, bei der insbesondere die Interessen des Kindes berücksichtigt werden..
Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wird auch dieser Streit durch das Familiengericht unter Berücksichtigung des Kindeswohls und der Beziehung zu dem jeweiligen Elternteil entschieden. Es gibt hier keine starre Lösung: Einzelfallbezogen wird geprüft, wie der Kontakt des Kindes zu seinen Eltern unter Berücksichtigung von Schule und Hobbys gestaltet werden kann