Wie der Scheidungskostenrechner funktioniert
Die Kosten für ein Scheidungsverfahren richten sich nach dem Streitwert. Dieser ist kein fester Betrag, sondern hängt von mehreren Faktoren ab. Aus diesem Streitwert errechnen sich die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz.
- Monatliches Nettoeinkommen
Die Kosten für das Scheidungsverfahren richten sich nach dem zusammengerechneten dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Eheleute. Hier bitte nach beiden Partnern getrennt eintragen. - Anzahl Anrechte Rentenversicherung
Hier muss die Zahl der Renten (Deutsche Rentenversicherung, Betriebsrenten, private Rentenversicherungen u.ä.) eingetragen werden, die die Partner erhalten werden, z.B:
– beide Partner erhalten eine gesetzliche Rente = 2
– ein Partner erhält eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente, der andere Partner nur die gesetzliche Rente = 3 - Versorgungsausgleich wird nicht durchgeführt
Dieser Verfahrenswert erhöht sich noch durch den Versorgungsausgleich. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen. Bitte den Haken setzten, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen werden soll. - Anzahl der Kinder
Vom Streitwert wird eine Pauschale abgezogen, wenn ein Kind oder mehrere Kinder vorhanden sind.