Voraussetzung für eine Ehescheidung ist zunächst die Trennung – ohne Trennung keine Scheidung. In der Regel zieht ein Partner aus der Ehewohnung aus.
Falls dies nicht möglich ist -aus welchen Gründen auch immer- , können die Eheleute sich auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung trennen: Die umgangssprachliche sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“.
Wie sieht nun eine solche Trennung in der Praxis aus:
- Schlafen in getrennten Zimmern
Falls weiterhin das gemeinsame Schlafzimmer benutzt wird, würde das gegen das Vorliegen einer Trennung sprechen. Ein Ehepartner muss also im Wohnzimmer auf dem Sofa oder im Gästezimmer schlafen. - Keine gemeinsamen Mahlzeiten
Die Mahlzeiten werden getrennt voneinander zubereitet und eingenommen, auch der Einkauf findet getrennt statt. Jeder ist selbst für seine Mahlzeiten verantwortlich. - Kein gemeinsamer Haushalt
Das Putzen sowie das Wäschewaschen dürfen nicht mehr füreinander erfolgen. - Information
Der andere Ehepartner muss über dieses Getrenntleben informiert werden und der Wille zur Trennung muss deutlich erkennbar sein.
Tipp: Dokumentationen hierüber sind wichtig und hilfreich (Notizen, Gesprächsprotokolle, Zeugen, usw.). Auch ein Anwaltsschreiben über das künftige Getrenntleben an den anderen Ehepartner setzt die Trennungszeit in Gang.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung müssen alle Versorgungsleistungen füreinander eingestellt werden. Ansonsten wird es sehr schwierig, die Einhaltung des Trennungsjahres zu belegen. Dies wird zum Problem, wenn einer der Ehegatten plötzlich die Scheidung nicht (mehr) will.