Elternunterhalt auch für “Rabeneltern” sowie bei jahrelanger Kontaktlosigkeit – BGH vom 12.2.14; XII ZB 607/12
Eltern dürfen den Kontakt zu ihren erwachsenen Kindern abbrechen, ohne dass sie im Falle der Pflegebedürftigkeit den Anspruch auf Unterhalt gegen die Kinder verlieren. In der Presse als “Hammerurteil” bezeichnet (so bei Bild.de). Leider überrascht mich die Entscheidung gar nicht: