BGH vom 16.10.2013 ( XII ZB 277/12 ): Lottogewinn in der Trennungszeit ist Zugewinn
Wie gewonnen, so zerronnen…..in der Trennungszeit erworbener Vermögenszuwachs gehört zum Zugewinn und ist beim Endvermögen zu berücksichtigen. Das gilt auch für einen Lottogewinn.