Unterhalt

Das Unterhaltsrecht ist ein bedeutender Bestandteil des Familienrechts, besonders relevant bei Scheidungen. Als erfahrene Scheidungsanwältin ist mir bewusst, dass das Thema Unterhalt viele Fragen und Unsicherheiten aufwirft. Dieser Leitfaden soll Ihnen einen umfassenden Überblick über das Unterhaltsrecht bieten, um Ihre Ansprüche zu verstehen und deren Durchsetzung zu erleichtern.

Unterhalt – Ein zentrales Thema zu Beginn der Trennung

Was ist Unterhalt?

Unterhalt bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die eine Person einer anderen gewährt. Im Kontext von Ehe und Scheidung bedeutet dies, dass ein Ehepartner dem anderen nach der Trennung oder Scheidung finanzielle Unterstützung leisten kann oder muss. Hierbei unterscheidet das Gesetz zwischen verschiedenen Arten von Unterhalt:

  1. Trennungsunterhalt
  2. Nachehelicher Unterhalt

Im Folgenden konzentrieren wir uns auf diese beiden Unterhaltsformen, die für geschiedene Ehepartner besonders wichtig sind.

Trennungsunterhalt: Unterstützung während der Trennungsphase

Der Trennungsunterhalt wird während der Trennungsphase bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Diese Phase beginnt mit der Trennung und endet mit dem Scheidungsurteil. Der Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass der wirtschaftlich schwächere Ehepartner nicht in finanzielle Not gerät.

Voraussetzungen für den Trennungsunterhalt

  1. Getrenntleben: Die Ehepartner müssen dauerhaft getrennt leben, eine räumliche Trennung ist dabei nicht zwingend erforderlich.
  2. Bedürftigkeit des Berechtigten: Der Ehepartner, der Unterhalt fordert, muss bedürftig sein, d.h., er muss seinen Lebensbedarf nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
  3. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten: Der unterhaltspflichtige Ehepartner muss finanziell in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen, ohne selbst in Schwierigkeiten zu geraten.

Berechnung des Trennungsunterhalts

Die Berechnung erfolgt in der Regel nach der „Düsseldorfer Tabelle“, welche das Einkommen beider Ehepartner und besondere Belastungen berücksichtigt.

  1. Einkommensermittlung: Zunächst wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner ermittelt, wobei Steuern, Sozialabgaben und berufliche Aufwendungen abgezogen werden.
  2. Bedarfsberechnung: Der Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners wird auf Basis des bisherigen Lebensstandards während der Ehe ermittelt. Meistens stehen dem bedürftigen Ehepartner 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen zu.
  3. Bedürftigkeitsprüfung: Es wird geprüft, ob der unterhaltsberechtigte Ehepartner bedürftig und der unterhaltspflichtige Ehepartner leistungsfähig ist.

Nachehelicher Unterhalt: Unterstützung nach der Scheidung

Der nacheheliche Unterhalt wird nach der rechtskräftigen Scheidung gezahlt und muss separat beantragt und begründet werden.

Voraussetzungen für den nachehelichen Unterhalt

  1. Bedürftigkeit des Berechtigten: Der unterhaltsberechtigte Ehepartner muss bedürftig sein, also seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
  2. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten: Der unterhaltspflichtige Ehepartner muss finanziell in der Lage sein, den Unterhalt zu zahlen.
  3. Unterhaltstatbestand: Ein gesetzlich anerkannter Grund für den Unterhaltsanspruch muss vorliegen, wie z.B. Betreuung eines gemeinsamen Kindes, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit oder Ausbildung.

Arten des nachehelichen Unterhalts

  1. Aufstockungsunterhalt: Wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner arbeitet, aber nicht genug verdient, um seinen vollen Bedarf zu decken.
  2. Betreuungsunterhalt: Bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes.
  3. Ausbildungsunterhalt: Bei Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung.
  4. Krankheitsunterhalt: Aufgrund von Krankheit oder Gebrechen.
  5. Altersunterhalt: Aufgrund des Alters und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit.

Dauer und Höhe des nachehelichen Unterhalts

Die Dauer und Höhe des nachehelichen Unterhalts hängen von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist der nacheheliche Unterhalt zeitlich begrenzt und wird nur so lange gezahlt, wie der unterhaltsberechtigte Ehepartner bedürftig ist und der unterhaltspflichtige Ehepartner leistungsfähig ist. Die Höhe richtet sich nach dem Bedarf des berechtigten und der Leistungsfähigkeit des verpflichteten Ehepartners.

Berechnung des nachehelichen Unterhalts

Ähnlich wie beim Trennungsunterhalt wird das bereinigte Nettoeinkommen beider Ehepartner ermittelt. Der Bedarf wird auf Basis des während der Ehe erreichten Lebensstandards ermittelt, wobei das eigene Einkommen des unterhaltsberechtigten Ehepartners angerechnet wird.

Befristung und Begrenzung des nachehelichen Unterhalts

Der nacheheliche Unterhalt kann zeitlich befristet und der Höhe nach begrenzt werden, insbesondere bei kurzer Ehedauer oder absehbarer Eigenversorgung des berechtigten Ehepartners.

Befristung des Unterhalts

  1. Kurze Ehedauer: Bei Ehen bis zu drei Jahren wird der Unterhalt häufig befristet.
  2. Absehbare Eigenversorgung: Wenn der unterhaltsberechtigte Ehepartner bald in der Lage sein wird, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
  3. Erwerbsfähige Altersgrenze: Wenn der berechtigte Ehepartner das erwerbsfähige Alter erreicht und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann.

Begrenzung der Höhe des Unterhalts

  1. Eigenes Einkommen des Berechtigten: Das eigene Einkommen des berechtigten Ehepartners wird auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.
  2. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten: Der Unterhalt kann begrenzt werden, wenn der verpflichtete Ehepartner nicht in der Lage ist, den vollen Bedarf zu decken.
  3. Besondere Belastungen des Verpflichteten: Schulden oder andere finanzielle Belastungen des verpflichteten Ehepartners können zur Begrenzung des Unterhalts führen.