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Scheidungsanwältin in Essen

Bei Scheidung, Unterhalt und Vermögensklärung in der Trennung: Seit über 20 Jahren helfe ich Eheleuten bei Trennung und Scheidung, sehr oft ohne Streit und ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Als Fachanwältin für Familienrecht finde ich mit Ihnen zusammen Wege und Lösungen, um Kosten, Zeit und Nerven zu sparen.

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Familienrecht

  • Simone Graute

    Simone Graute

    Rechtsanwältin

    Fachanwältin für Familienrecht

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    Als Scheidungsanwältin fokussiere ich mich darauf, gemeinsam mit Ihnen die Sache in die Hand zu nehmen anstatt sie aus der Hand zu geben.

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Scheidung, Familienrecht und Elternunterhalt

Scheidungsrecht – Der Fachanwalt hilft

Trennung oder Scheidung – beides trifft die Eheleute tief. Dennoch sind Existenzsorgen fast immer unbegründet. Als Scheidungsanwältin helfe ich Ihnen, Struktur in die zu regelnden Dinge zu bringen – sei es beim Unterhalt, bei der Vermögensauseinandersetzung und bei strategischen Aspekten für eine schnelle oder auch langsame Scheidung.
Ihre Antworten zur Scheidung:

Scheidungsrecht – Planungssicherheit nach der Trennung

Wir beraten Sie optimal und beachten alle Zusammenhänge bis hin ins Steuer- und Erbrecht.

Auch vor der Hochzeit können Sie Planungssicherheit schaffen mit einem Ehevertrag. Zusammen mit Ihnen entwerfen wir eine maßgeschneiderte Lösung.

Während oder nach der Trennung kann eine umfassende Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen den Eheleuten getroffen werden. Eine sachgerechte Lösung durch Verträge ist sinnvoll und oftmals schneller zu erreichen als durch ein gerichtliches Verfahren. Dies spart Ihnen Kosten, Zeit und Nerven. Sie bekommen eine besonders schnelle wirtschaftliche Sicherheit für die Zukunft.

Wir helfen Ihnen dabei, ohne Gericht eine Lösung zu finden, damit Sie wieder gut schlafen können.

Wenn eine außergerichtliche Vereinbarung über alle wichtigen Fragen nicht erzielt werden kann, vertreten wir Sie umfassend und sachgerecht vor Gericht im Scheidungsverfahren und den Folgesachen wie Unterhalt.

Elternunterhalt

Angehörigen-Entlastungsgesetz bringt finanzielle Erleichterungen für Kinder pflegebedürftiger Eltern – Elternunterhalt

Ab dem 01.01.2020 gab es eine gravierende Änderung zum Elternunterhalt.  Kinder (nicht Schwiegerkinder!) von pflegebedürftigen Eltern werden erst ab einem Bruttoeinkommen ab 100.000 € zur Kasse gebeten. Dieses Einkommen kann noch mit bestimmten Werbungskosten und Pauschalen bereinigt werden. Aber was bedeutet das genau? Sind die Kinder bei den Pflegekosten “vom Haken”?

Wenn Mutter oder Vater ins Pflegeheim müssen, werden meist die Kinder zur Kasse gebeten, denn die Rente und das Ersparte reichen neben der Pflegeversicherung meist nicht aus, um die Heimkosten zu zahlen.

Seien Sie vorbereitet, indem Sie sich frühzeitig informieren.  Wir helfen Ihnen, Strategien zu finden und können gemeinsam überlegen, ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist.  Lesen Sie hier mehr zum Thema Elternunterhalt.

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www.scheidung.org