Scheidung

Ihre Scheidung in kompetenten Händen – Fachanwältin für Familienrecht

Stehen Sie vor einer Scheidung? Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen professionelle Unterstützung und Beratung, um Sie rechtlich sicher durch das Scheidungsverfahren zu führen.

Ihre Vorteile bei der Beauftragung einer Fachanwältin für Familienrecht

  1. Fachkundige Beratung: Mit meiner Spezialisierung im Familienrecht erhalten Sie fundierte und präzise Rechtsberatung. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte und Interessen zu schützen.
  2. Individuelle Betreuung: Jede Scheidung ist einzigartig. Ich nehme mir die Zeit, Ihre spezielle Situation zu analysieren und Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten. Im Idealfall können wir die Scheidung und Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln.
  3. Effiziente Abwicklung: Ich sorge für einen reibungslosen Ablauf des Scheidungsverfahrens, damit alle Formalitäten korrekt und zeitnah erledigt werden.
  4. Starke Vertretung: In strittigen Fragen wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung bis zur Scheidungsfolgenvereinbarung vertrete ich Ihre Interessen engagiert und zielorientiert, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Scheidungsbegleitung

Die Entscheidung zur Scheidung ist ein wichtiger Schritt. Mit meiner rechtlichen Unterstützung sind Sie bestens vorbereitet. Vereinbaren Sie noch heute ein erstes Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Scheidung effizient und professionell gestalten.

Der Ablauf des gerichtlichen Scheidungsverfahrens

Zuständigkeit des Gerichts

In Deutschland liegt die Zuständigkeit für Scheidungsverfahren bei den Familiengerichten, die Teil der Amtsgerichte sind. Welches Familiengericht zuständig ist, hängt in erster Linie vom Wohnsitz der Ehepartner ab:

  • Gemeinsamer Wohnsitz: Leben die Ehepartner noch zusammen, ist das Gericht des gemeinsamen Wohnsitzes zuständig.
  • Getrennte Wohnsitze: Wohnen die Ehepartner getrennt, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt. Gibt es keine minderjährigen Kinder im Haushalt, kann der Antrag bei dem Gericht des Wohnsitzes des Antragsgegners eingereicht werden.

Einreichung des Scheidungsantrags

Der erste formelle Schritt im Scheidungsverfahren ist die Einreichung des Scheidungsantrags. Dieser Antrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Zustellung des Scheidungsantrags

Nach der Einreichung wird der Scheidungsantrag vom Gericht dem anderen Ehepartner, auch Antragsgegner genannt, zugestellt. Der Antragsgegner hat anschließend die Möglichkeit, auf den Antrag zu reagieren.

Trennungsjahr

Bevor ein Gericht eine Scheidung ausspricht, müssen die Ehepartner in der Regel ein Jahr getrennt voneinander leben. Dieses Jahr dient dazu, festzustellen, ob die Ehe wirklich gescheitert ist. Die Partner können auch in derselben Wohnung bleiben, wenn sie eine räumliche und wirtschaftliche Trennung nachweisen können. Nach ungefähr zehn Monaten Trennungszeit kann man die Scheidung auf den Weg bringen.

Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich spielt eine zentrale Rolle im Scheidungsverfahren. Er sorgt dafür, dass beide Ehepartner die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gerecht aufteilen.

  • Ermitteln der Anwartschaften: Beide Ehepartner müssen dem Gericht ihre während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften offenlegen. Dazu zählen gesetzliche Renten, betriebliche Altersvorsorgen und private Rentenversicherungen.
  • Durchführen des Ausgleichs: Das Gericht berechnet den Versorgungsausgleich und legt fest, wie viel jeder Ehepartner von den Rentenanwartschaften des anderen erhält.

Anhörung der Ehepartner – der Scheidungstermin

Nach dem Trennungsjahr und dem Einreichen der erforderlichen Unterlagen findet ein Anhörungstermin statt. Beide Ehepartner erscheinen vor dem Familiengericht und sprechen mit dem Richter über die Scheidungsgründe und ihre persönlichen Verhältnisse. Der Anwalt des Antragstellers muss anwesend sein, während der Antragsgegner nicht zwingend einen eigenen Anwalt benötigt. In diesem Termin wird auch der Versorgungsausgleich besprochen.

Entscheidung des Gerichts

Nach der Anhörung und der Klärung aller relevanten Fragen entscheidet das Gericht über die Scheidung und den Versorgungsausgleich. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und gibt es keine weiteren Streitpunkte, spricht das Gericht die Scheidung aus.

Rechtskraft der Scheidung

Die Scheidung tritt in Kraft, wenn der Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Das passiert, wenn keine der Parteien innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Berufung einlegt. Nach der Rechtskraft der Scheidung können die Ex-Partner zum Beispiel ihre Namen ändern und sind rechtlich wieder als ledig angesehen.

Kosten des Scheidungsverfahrens

Die Kosten des Scheidungsverfahrens setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Diese hängen in erster Linie vom Verfahrenswert ab, der wiederum von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner abhängt.

  • Gerichtsgebühren: Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festlegt. Dieser Wert entspricht dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner.
  • Anwaltskosten: Auch die Anwaltskosten hängen vom Verfahrenswert ab. Weitere Kosten können für die Durchführung des Versorgungsausgleichs anfallen.

Beispiele für die Kosten:

  • Gerichtskosten: Bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro betragen die Gerichtskosten etwa 534 Euro.
  • Anwaltskosten: Bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro belaufen sich die Anwaltskosten für einen Anwalt auf etwa 1.600 Euro.

Kostenübernahme und Verfahrenskostenhilfe

In bestimmten Fällen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Diese Hilfe wird gewährt, wenn die Ehepartner die Kosten des Verfahrens nicht selbst tragen können. Die Verfahrenskostenhilfe deckt die Gerichts- und Anwaltskosten ab, muss aber unter bestimmten Umständen zurückgezahlt werden, wenn sich die wirtschaftliche Lage der Parteien verbessert.

Kostenteilung

In der Regel tragen beide Ehepartner die Kosten des Verfahrens zu gleichen Teilen. Es kann jedoch Abweichungen geben, wenn beispielsweise einer der Ehepartner deutlich höhere Einkünfte hat oder das Gericht anders entscheidet.

Der Versorgungsausgleich im Detail

Der Versorgungsausgleich ist ein wesentlicher Bestandteil des Scheidungsverfahrens und soll sicherstellen, dass beide Ehepartner im Alter über eine angemessene Altersvorsorge verfügen. Hierbei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner ausgeglichen.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Ziel ist es, dass beide Ehepartner nach der Scheidung über gleich hohe Rentenansprüche verfügen.

Welche Rentenanwartschaften werden berücksichtigt?

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung werden ausgeglichen.
  • Betriebliche Altersversorgung: Auch Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung werden in den Versorgungsausgleich einbezogen.
  • Private Rentenversicherungen: Private Rentenversicherungen, die während der Ehe abgeschlossen wurden, werden ebenfalls berücksichtigt.

Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?

Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht durchgeführt. Hierfür müssen beide Ehepartner dem Gericht Auskunft über ihre während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften geben. Das Gericht berechnet dann den Ausgleich und entscheidet, welcher Ehepartner wie viel von den Anwartschaften des anderen erhält.

Ausnahmen vom Versorgungsausgleich

In bestimmten Fällen kann auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, beispielsweise wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war (unter drei Jahren) oder wenn die Ehepartner eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Auch wenn der Ausgleich grob unbillig wäre, kann das Gericht auf Antrag eines der Ehepartner von einem Ausgleich absehen.

Fazit

Ein Scheidungsverfahren ist ein komplexer und oft emotional belastender Prozess. Es ist wichtig, gut informiert und vorbereitet zu sein, um die bestmöglichen Entscheidungen treffen zu können. Von der Zuständigkeit des Gerichts über den Ablauf des Verfahrens bis hin zu den Kosten und dem Versorgungsausgleich bietet dieser Leitfaden einen umfassenden Überblick über alle wesentlichen Aspekte.

Wenn Sie sich in einer Scheidungssituation befinden, ist es ratsam, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen. Ein erfahrener Scheidungsanwalt kann Sie durch den gesamten Prozess begleiten, Ihre Interessen vertreten und dafür sorgen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um eine erste Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie auf dem Weg zu einem neuen Kapitel in Ihrem Leben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens kann variieren. In der Regel dauert es etwa 9 bis 12 Monate, abhängig von der Komplexität des Falls und der Auslastung des Gerichts.

Kann man die Kosten für die Scheidung steuerlich absetzen?

Seit 2013 sind die Kosten für eine Scheidung nicht mehr steuerlich absetzbar. Ausnahmen können in besonderen Härtefällen gelten.

Was passiert, wenn ein Ehepartner während des Scheidungsverfahrens stirbt?

Wenn ein Ehepartner während des Scheidungsverfahrens stirbt, wird das Verfahren in der Regel eingestellt. Die Ehe gilt als durch Tod aufgelöst.

Können die Eheleute einen gemeinsamen Scheidungsanwalt nehmen?

Nein, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt, da dies berufsrechtlich aufgrund der Interessenkollisionen nicht erlaubt ist. Dennoch kann man über einen Anwalt geschieden werden: Der Antragsteller braucht immer einen Anwalt, der Antragsgegner nur, wenn er eigene Anträge stellen will. Will er der Scheidung zustimmen, kann er das allein machen.